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  Innungen in NRW

 AUS DEM LANDBAUTECHNIK - BUNDESVERBAND

Gehört auf jede Kundentheke: Flyer >Auf ein Wort zum Verrechnungssatz<

 LM-MARKT / KONJUNKTUR / HERSTELLER

Der deutsche Markt für Groß-Landmaschinen nach Fabrikaten 2006 - 2010

Landtechnik-Industrie - Statistiken zu Märkten, Produktion und Versorgungsströmen in Deutschland, EU und weltweit

 MESSEN & KONGRESSE

Rückschau: Händlerzentrum auf der Agritechnica 2009

 GEBRAUCHTMASCHINEN- MANAGEMENT

Service profilieren: Händlergarantie

Welche Strategie haben Sie, um Ihre Kunden bei der Stange zu halten?
Seit vielen Jahren erleben wir alle in der Agrartechnik eine stetige Ausweitung des Rabattierens und der kostenlosen Leistungserbringung, auch „Kulanz“ genannt. Dem setzen die Fachbetriebe eigentlich nichts entgegen, sondern begründen die eigene Handlung immer mit dem Argument „sonst geht der Kunde zum Wettbewerb“. Dies hatte der Kunde in der Regel vorher dann auch so kundgetan, worauf er in der Regel seine „kulante Behandlung“ erfährt
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Und das ist teurer als man glaubt:
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 EUROPA / CLIMMAR / EXPORT

CLIMMAR-Kongress 2011 in Edinburgh - die internen Beiträge

CLIMMAR-Kongress 2011 in Edinburgh - die Präsidentenberichte

CLIMMAR Skills 2010 - Jonathan Brodbeck holt Bronze für Team Germany

 BERUFSBILDUNG

Prüfungstermine 2012/2013

Checkliste zur Unterweisung von Lehrlingen

Ausbildungsbonus für ‚Altbewerber’ verabschiedet

 AGB / JURA / HÄNDLERVERTRÄGE / STEUERN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Landmaschinen und Motorgeräte

Es ist immer ein langer Abstimmungsprozess bis die Konditio­nenempfehlungen (oder eben: AGB) überarbeitet sind.
Nun ist es jedoch wieder so weit: Die neuen AGB
Landmaschinen und  Motorgeräte, Stand Juli 2009, sind fertig und hier downloadbar.
Neben neuen Inhalten gibt es auch organisatorisch eine wesentliche Neuerung: Die AGB sind nun für Landmaschinen und Motorgeräte wieder gemeinsam gefasst, waren jedoch nach Kundengruppen zu trennen.


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Übersicht: Wer ist Privat- und wer ist Profikunde?

 NORMUNG / TECHNIK / PFLANZENSCHUTZ

Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung bei Arbeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Die Europäische Union möchte den Ausstoß schädlicher Klimagase reduzieren. Dazu müssen auch bei Reparatur und Wartung Vorkehrungen gegen das Entweichen von Klimagasen getroffen werden, speziell bei der Wartung von Fahrzeugklimaanlagen, denn das Kältemittel R134a ist ca. 1430 mal schädlicher als CO2. Mit der Einführung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung  zum 1.7.2008 wurden alle Handwerke und Industriebereiche verpflichtet, neben entsprechender technischer Ausstattung (Klimageräte zur Absaugung und Befüllung) den Wissensstand der Mitarbeiter über die neuen Vorgaben zu gewährleisten und dessen Sachkunde hierüber nachzuweisen.
Der Stichtag für den Sachkundenachweis war für Kraftfahrzeuge der 4. Juli 2010. Werden danach Wartungen und Reparaturen an Klimaanlagen durch Mitarbeiter ausgeführt, für die der Sachkundenachweis nicht erbracht werden kann, drohen Bußgelder.
Was also tun? Unser Landesverband NRWhat die folgende Zusammenfassung mit interessanten Ansätzen geliefert:

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Nutzung digitaler Kontrollgeräte durch Fachbetriebe - Kurzinfo

 KOMMUNIKATION / EDI

Wer kann EDI anwenden und wer wendet es bereits an ?

EDI in der Branche - Worum geht es und was will

Leitfaden: EDI in der Landmaschinenbranche

 BRANCHENDATEN / STATISTIK

Schleppermarkt in Deutschland nach Ländern 2010/11

Marktrelationen für Fachbetriebe - der Branchenspiegel 2010/11

 UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Auf ein Wort zum Arbeitspreis - jede produktive Stunde kostet 189%

neue Gesellschaftsform: Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

 DATEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT

Statistiken zur Agrarstruktur in Deutschland und Europa

 ARBEITSSICHERHEIT / UMWELT

Datenbank für das betriebliche Kataster von Sicherheitsdatenblättern

“Was passiert, wenn die Gewerbeaufsicht klingelt und nach „Sicherheitsdatenblättern“ fragt?“ heißt es heute vielfach in den Innungen. Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz sind Chefsache:
Nach Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen, auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierzu ist eine gezielte und systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen notwendig.

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CD-ROM >Sicher ist Sicher< des BiBB

 
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